Die Umbauerei von Sprechfunkgeräten ist hier auch schon mal angesprochen worden.
Das Problem ist folgendes :
Sobald die Geräte zweckenfremdet werden ( z.B. Datenfunk ) ist die Zulassung erloschen. Und das auch dann, wenn dieser im Hörbereich stattfindet !
Und die RegTP versteht da absolut keinen Spass !
Die Datenfunkmodule im 433/866MHz bzw. 2,4/4,8GHz sind meist anmelde und Gebührenfrei. Aber auch da gibt es Regularien zu beachten z.B. Sendezeit. Und auf den Datenfunkfrequenzen darf, wer hätte es gedacht ?, natürlich, kein Sprechfunk stattfinden.
Gruß
Lesezeichen