Vielleicht hast Du auch nicht verstanden wie das oben gemeint war.
Wie ein Flammenwerfer funktioniert wissen wir ja, deshalb meinte ich auch, dass die Realisierung eines automatischen Flammenwerfers auf einem Roboter nicht hier hinein passt.
Manfred
Hallo zusammen.
Da habt ihr falsch verstanden, was ich mit dem Wiki-Posting gemeint hab. Ich wollte nur schreiben, wie echte, große Flammenwerfer funktionieren. Ich dachte da eher an was schnuckeliges kleines, wo ein 10cm flämmchen zu stande bringt. Ich will da keine Meterhohe reichweite.
MfG
xythobuz
Vielleicht hast Du auch nicht verstanden wie das oben gemeint war.
Wie ein Flammenwerfer funktioniert wissen wir ja, deshalb meinte ich auch, dass die Realisierung eines automatischen Flammenwerfers auf einem Roboter nicht hier hinein passt.
Manfred
Hallo
Der Meinung bin ich auch. Für mich ist das eindeutig eine Kriegswaffe und hat hier nicht zu suchen. Eine andere "sinnvolle" Anwendung kenne ich nicht, außer vielleicht Regenwälder niederbrennen. Ich halte übrigens auch die hier häufig verwendeten Panzermodelle für bedenklich...... dass die Realisierung eines automatischen Flammenwerfers auf einem Roboter nicht hier hinein passt.
In der Aufgabenstellung ähnlich wäre vielleicht eine Wasserkanone die eine Kerze löscht. Das wäre ein eher friedliches Thema (von Wasserwerfern zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung mal abgesehen) und für Leib, Haus und Roboter deutlich ungefährlicher.
mic
Gruß
Bild hier
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...
also bis denne
philipp
Nuja der Titel vom Thread ist vielleicht ein wenig ungünstig gewählt, ich würde den niedlichen brenner zum Unkraut wegbrennen nicht als Flammenwerfer bezeichnen
Flammenwerfer wurde doch recht häufig im 1 und 2. Wk. verwendet, also ist die Bezeichnung Kriegswaffe wohl richtig.
wikipedia:
Sollte also nicht alzu groß sein die FlammeFlammenwerfer unterliegen heute in Deutschland dem Waffengesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz und den damit verbundenen Einschränkungen:
§1 WaffG (Auszug): Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
Anlage 1:
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere Gegenstände,
* bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen.
* bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann.
EDIT: Mach doch nicht alles weg -.-
MfG Christopher \/
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