Eine Zusammenstellung von Bauteilen darfst Du - ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung und was dazu gehört vorausgesetzt - verkaufen. Die Komponenten sollten den RoHS-Richtlinien entsprechen, wenn nicht, wäre es bei einem neu zusammenzubauenden Gerät schwer vermittelbar, dass die enthaltenen Bauteile für Reparaturzwecke gedacht sind. Ob eine Klausel, dass sich der Bausatz ausschliesslich an Hobbybastler richtet, irgendwas bringt, würde ich bezweifeln. Wenn man Dir beim Platinenlayout grobe Dummheit vorwerfen könnte, die unweigerlich zu Sach- und/oder Personenschäden, Schäden an Werten oder Störungen anderer Dienste oder Anlagen führt (EMV u.ä.) könnte ein Advokat versuchen, sich eine Nase am Rest Deines Lebens zu verdienen.
Ein komplettes Gerät, sobald die Platine als solche zu verstehen ist und nicht bloß einen teilbestückten Bausatz (hier dann bitte Pb-frei löten!) oder eine Erweiterung einer bestehenden Anlage darstellt erfordert den Spießrutenlauf durch den WEEE-Blödsinn, verbunden mit deutlich vierstelligen Ausgaben Deinerseits.
Wenn es so weitergeht, darfst Du in fünf Jahren 50 Stunden die Woche arbeiten und bekommst als Ausgleich Essensmarken für Lidl, das Geld verwaltet der Staat, also wir alle. Oder doch nicht alle?