Hallo!

Ich spiele auch mit dem Gedanken diese Module einzusetzen. Weiß jemand was über die "Genehmigungslage" dieser Module? Ich denke das 70cm-Band (433MHz) ist nur mit Amateurfunklizenz (offiziell) zugänglich...

Ich weiß, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber da ich das ggf. auch prof. einsetzen will, würde ich gerne dem Kläger (und damit auch dem Richter) vorbeugen :-)

Was ist den mit den anderen möglichen Bändern, sind die "offen"?

Salut, Jörg
(Leider kein Amateurfunker)