- 12V Akku mit 280 Ah bauen         
Seite 1 von 4 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 35

Thema: Selbstgebautes verkaufen

  1. #1
    Benutzer Stammmitglied
    Registriert seit
    17.08.2006
    Beiträge
    44

    Selbstgebautes verkaufen

    Anzeige

    LiFePo4 Akku selber bauen - Video
    Ich baue daheim schon seite langem an einem elektronischen Gerät und habe es endlich fertig bekommen.

    Da es so etwas noch nicht auf dem Markt gibt habe ich gedacht ich könnte noch ein paar bauen und bei Ebay verkaufen.

    Darf man selbstentwickelte und -gebaute Geräte einfach verkaufen?
    Die Geräte müssen doch bestimmte Sicherheitsvorschriften entsprechen.

    Gerät läuft nur mit 12V. Also nichts gefährliches

    gruß
    FUX

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Lebende Robotik Legende Avatar von PICture
    Registriert seit
    10.10.2005
    Ort
    Freyung bei Passau in Bayern
    Alter
    73
    Beiträge
    11.077
    Hallo FuX!

    Bei Ebay darf man (fast) alles verkaufen. Wenn in Deinem Gerät die höchste Spannung 12V nicht überschreitet und das Gerät vom sicheren (fertiggekauften) Netzteil gespeist wird, ist es für den Benutzer ungefährlich.

    MfG

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von wkrug
    Registriert seit
    17.08.2006
    Ort
    Dietfurt
    Beiträge
    2.214
    Ich glaub so einfach ist es dann doch nicht.

    Wenn Du was selbst hergestelltes verkaufst unterliegst Du dem Produkthaftungsgesetz.
    Wenn durch dein Teil ein Schaden entsteht bist Du dafür haftbar.
    Gut - bei einem Gerät mit 12V und geprüftem Netzteil besteht keine große Gefahr aber...

    Ganz zu schweigen von der RoHS Richtlinie die auch beachtet werden will.

    Bevor ich mich aber da in die Nesseln setze, würd ich mich an deiner Stelle lieber an kompetenter Stelle "Anwalt ?, Versicherung ?" beraten lassen.

    Meine Informationen beziehen sich da auf Entwicker die im Internet frei nachbaubare Schaltungen veröffentlichen. Aber auch von denen sind nur ganz wenige bereit, fertig aufgebaute Module zu verkaufen - eben aus diesen rechtlichen Gründen.
    Ich selber hab mich in diese Materie noch nicht eingelesen.
    Also haut mich nicht wenn ich hier zu übervorsichtig bin.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Roboter-Spezialist
    Registriert seit
    16.11.2003
    Beiträge
    355
    @wkrug: Nein bist nicht übervorsichtig :P

    Dann sind noch so Sachen wie ElektroAltgeräteEntsorgung usw...........

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Roboter Experte
    Registriert seit
    10.10.2004
    Ort
    Reutlingen
    Alter
    35
    Beiträge
    704
    meine allergrößte sorge ist , ob so eine aktivität nicht doch als gewerbe gillt ...

    mfg
    Michi
    mfg
    Michael Eisele

    www.brainrobots.de
    www.facebook.com/brainrobots
    ---
    the most astonishing adventure in the universe begins when the world ends
    ---

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Fleißiges Mitglied
    Registriert seit
    17.01.2005
    Ort
    Obertraun
    Alter
    36
    Beiträge
    194
    Müssen Geräte die im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden nicht einer CE Prüfung unterliegen??? (EMV, usw. ...)

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Fleißiges Mitglied
    Registriert seit
    15.05.2005
    Beiträge
    167
    Zitat Zitat von skillii
    Müssen Geräte die im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden nicht einer CE Prüfung unterliegen??? (EMV, usw. ...)
    wenn du deine einmann werkstatt iso 9001 zertifizieren willst ja

  8. #8
    Benutzer Stammmitglied
    Registriert seit
    02.06.2005
    Ort
    Olpe
    Alter
    54
    Beiträge
    70
    Moin,

    ja die Geräte müssen den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Wobei die Vorschriften die anzuwenden sind, von dem Gerät und den bestimmungsmäßigen Gebrach abhängig sind.

    Zudem hast Du ein kleines Problem mit der Hafttung, wenn Du die Geräte privat verkaufst, dann bringst Du das Produkt in den Verkehr und haftest mit deinem Privatvermögen. Achtung!!!

    Wenn Du hilfe brachst, wie Du das Gerät in den Markt bekommst, dann mail mich doch mal an!

    Gruß
    xcool

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie Avatar von oratus sum
    Registriert seit
    25.12.2006
    Ort
    Wien
    Alter
    33
    Beiträge
    1.080
    Blog-Einträge
    1
    Ist es nicht uach so, dass wenn du es verkaufst, dass eine bestimmte Summe an die Hersteller der Einzelteile zahlen musst?

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
    Registriert seit
    17.04.2006
    Beiträge
    2.193
    Hä? Du meinst: ob man die Einzelteile käuflich erwerben muss? Ja das muss man, das Verbauen gestohlener Bauelemente ist nicht legel. Nee mal ehrlich, was willst Du mit dieser Rückfrage gefragt haben?

    Was den Fragesteller angeht: verkaufe Bauanleitung mit programmiertem Controller sofern vorhanden, oder bestenfalls Bausätze. Sobald Du damit Gewinn erzielen willst, musst Du ein Gewerbe dafür anmelden. Und auch wenn Privatbasteln (noch) keinem RoHS unterliegt: sieh zu, dass Du ausschliesslich konforme Bauteile beilegst. Sobald das Gerät ein Gerät ist, unterliegst Du den einschlägigen Vorschriften EN (CE/VDE), Produkthaftung, ElektroschrottG usw.
    Mein letztes Design aus der prä-Schrottgesetz-Ära wird es auch nur noch als Bausatz geben.

Seite 1 von 4 123 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

Solar Speicher und Akkus Tests