Das dürfte (in Bezug auf die Produkthaftung) nichts helfen. Dort gelten auch Einzelteile als Produkt:und das ganze als bausatz`?
so das am ende der jenige der das funktionswichtige bauteil einbaut die haftung überniommt?
"Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet..."
Das scheint auch durchaus sinnvoll: Wenn ein Elko auf der Platine abbrennt und den Schaden verursacht, kann das ein Produktionsfehler am Elko sein (Haftung beim Elko Hersteller) oder eine falsche Auslegung und damit Überbeanspruchung des Elko (Haftung beim Produzent des Geräts). Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage nach einer falschen Bedienung durch den Benutzer, hier wird sich der Vertreiber dadurch abzusichern versuchen, indem er dem Gerät eine entsprechende Anleitung mitgibt, die für jede denkbare Fehlbedienungssituation einen Warnhinweis bereithält. In diesem Zusammenhang bekannt geworden ist der Hinweis für Käufer von Mikrowellenöfen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind.
Mit dem Bausatz-Trick kann man sich allerdings aus der Elektroschrottverordnung rauswinden (die gilt nur für Fertiggeräte, nicht für Bausätze).
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