Wenn Du ein Gerät (oder auch nur ein Bauteil) "in Verkehr bringst" (also jemand anders willentlich überlässt indem Du es z.B. verkaufst, verleihst, verschenkst) dann dürftest Du ziemlich zwangsläufig dem Produkthaftungsgesetz unterliegen, egal ob Du eine Einzelperson oder eine Firma bist. Im Falle eines von Deinem Gerät verursachten Schadens (z.B. Haus brennt ab) kann der Käufer also den Schadenersatz von Dir einklagen. Du kannst Dich also nicht auf Deine Unkenntnis der einschlägigen Normen und Vorschriften berufen wenn etwas passiert. Es gehört zu den Pflichten des Produzenten und Inverkehrbringers, sich entsprechend kundig zu machen und nur Geräte anzubieten, die dem Stand der Technik entsprechen.