Hi, muss das Topic noch mal hervorkramen. Hab auch eine Frage die in die Richtung geht. Wenn ich aus einem gebrauchten Gesichtsbräuner und einem Scanner ein Belichtungsgerät für Platinen bauen würde und dieses dann privat, also nicht als händler verkaufen würde wie sieht es dann mit der Haftung aus ? Weil die verwendeten "Bauteile" (Leuchtstoffröhren, Fassungen, Starter usw. ) sind ja schon RoHS-Konform und haben ein CE-Zeichen usw. und man kann auch keinen Stromschlag bekommen, wenn man das Gehäuse nicht aufschraubt und in eine Fassung fasst oder so was. Aber was, wenn das Gerät zb. überhitzen würde und es dazu zu einem Schaden kommt. (Wobei ich mich frage ob es wirklich so heiß würde das da was passiert, denn Professionelle Geräte sind ja auch so ähnlich aufgebaut oder haben die einen Überhitzungsschutz ? ) Wenn man das Gerät als selbstgebaut verkauft und betohnt das es sich nicht um ein Industriegerät handelt, ändert das dann was ?