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Erfahrener Benutzer
Robotik Einstein
Hä? Du meinst: ob man die Einzelteile käuflich erwerben muss? Ja das muss man, das Verbauen gestohlener Bauelemente ist nicht legel. Nee mal ehrlich, was willst Du mit dieser Rückfrage gefragt haben?
Was den Fragesteller angeht: verkaufe Bauanleitung mit programmiertem Controller sofern vorhanden, oder bestenfalls Bausätze. Sobald Du damit Gewinn erzielen willst, musst Du ein Gewerbe dafür anmelden. Und auch wenn Privatbasteln (noch) keinem RoHS unterliegt: sieh zu, dass Du ausschliesslich konforme Bauteile beilegst. Sobald das Gerät ein Gerät ist, unterliegst Du den einschlägigen Vorschriften EN (CE/VDE), Produkthaftung, ElektroschrottG usw.
Mein letztes Design aus der prä-Schrottgesetz-Ära wird es auch nur noch als Bausatz geben.
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