- MultiPlus Wechselrichter Insel und Nulleinspeisung Conrad         
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Thema: Selbstgebautes verkaufen

  1. #21
    Super-Moderator Lebende Robotik Legende Avatar von Manf
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    LiFePo4 Akku selber bauen - Video
    Das ist ja schon einmal eine sehr detaillierte Aussage und damit eine gute Grundlage für weitere Betrachtungen, vielen Dank.
    Wenn sich jemand mit der Situation auskennt dann kann er ja die Aussagen mit Beispielen kommentieren.

    Als Anregung:
    Die Spannung kann man mit einem Marken-Steckernetzteil gut kontrollieren, die Temperatur ist allgemein nicht so leicht zu garantieren.

    Wenn eine Realisierung abbrennt, auf einem Stapel alter Zeitungen, dann kann es daran gelegen haben, dass ein möglicher Lastfall nicht berücksichtigt wurde und zur Überlast geführt hat, oder daran, dass der Verbraucher (beim Blumengießen oder beim Sortieren von Stecknadeln) im Gerät einen unvorhergesehenen Betriebsfall erzeugt hat.

    (Spontaner Kommentar, wird auch gerne zurückgezogen)
    Manfred

  2. #22
    Benutzer Stammmitglied
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    hi manf,
    - warum kommentar zurück ziehen? ist doch deine meinung, und ich find sie ok
    - noch mehr bsp. - und ich dachte schon, ich hab zu viele eingefügt
    - was meinst du mit: die temperatur kann man nicht so leicht kontrollieren?
    ich "opfere" immer einen AD-Wandler für einen Temp.sensor: den brauch ich sowiso für die Kontrastregelung der Displays.
    Davon abgesehen, hab ich es schon lange nicht mehr erlebt, das eine Schaltung abfackelt. Auch wenn mal ein Bauelement "stirbt" und sogar die platine angekokelt wird, ist es zu keinem flächenbrand gekommen.

    Das mit der platine auf alten Zeitungen, ist aber genau das was ich oben geschrieben habe: der Betreiber ist verantwortlich!

    tschüß sz

    ps: erklärt mich nicht für ganz doof, aber wie füge ich zitate ein?
    Its not a bug its a feature

  3. #23
    Erfahrener Benutzer Roboter Experte
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    @sz
    "ps: erklärt mich nicht für ganz doof, aber wie füge ich zitate ein?"

    ... entweder auf zitat klicken und löschen, was nicht nötig ist .. und copy & paste beim editieren .. oder ich nutze immer "" oder > >> als Kennzeichnung .. ist dann nicht so überladen ... aber bitte nicht kompletten beitrag zitieren .. das meist unnötig !!!
    Ich kann mir keine Signatur leisten - bin selbständig!

  4. #24
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Du klickst auf den Button Antwort erstellen und hast das dann auf der nächste Seite als zusätzliche Buttons ('quote' bzw 'quote*') oder tippst quote bzw. /quote in eckigen klammern direkt im Text.

  5. #25
    Neuer Benutzer Öfters hier
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    Hi, muss das Topic noch mal hervorkramen. Hab auch eine Frage die in die Richtung geht. Wenn ich aus einem gebrauchten Gesichtsbräuner und einem Scanner ein Belichtungsgerät für Platinen bauen würde und dieses dann privat, also nicht als händler verkaufen würde wie sieht es dann mit der Haftung aus ? Weil die verwendeten "Bauteile" (Leuchtstoffröhren, Fassungen, Starter usw. ) sind ja schon RoHS-Konform und haben ein CE-Zeichen usw. und man kann auch keinen Stromschlag bekommen, wenn man das Gehäuse nicht aufschraubt und in eine Fassung fasst oder so was. Aber was, wenn das Gerät zb. überhitzen würde und es dazu zu einem Schaden kommt. (Wobei ich mich frage ob es wirklich so heiß würde das da was passiert, denn Professionelle Geräte sind ja auch so ähnlich aufgebaut oder haben die einen Überhitzungsschutz ? ) Wenn man das Gerät als selbstgebaut verkauft und betohnt das es sich nicht um ein Industriegerät handelt, ändert das dann was ?

  6. #26
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Wenn Du ein Gerät (oder auch nur ein Bauteil) "in Verkehr bringst" (also jemand anders willentlich überlässt indem Du es z.B. verkaufst, verleihst, verschenkst) dann dürftest Du ziemlich zwangsläufig dem Produkthaftungsgesetz unterliegen, egal ob Du eine Einzelperson oder eine Firma bist. Im Falle eines von Deinem Gerät verursachten Schadens (z.B. Haus brennt ab) kann der Käufer also den Schadenersatz von Dir einklagen. Du kannst Dich also nicht auf Deine Unkenntnis der einschlägigen Normen und Vorschriften berufen wenn etwas passiert. Es gehört zu den Pflichten des Produzenten und Inverkehrbringers, sich entsprechend kundig zu machen und nur Geräte anzubieten, die dem Stand der Technik entsprechen.

  7. #27
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    und das ganze als bausatz`?
    so das am ende der jenige der das funktionswichtige bauteil einbaut die haftung überniommt?

  8. #28
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Zitat Zitat von slavezero
    Gewerbe anmelden: wenn du was verkaufen willst, und nicht bloß 1 stk. im Jahr ist es sinnvoll einen Gewerbeschein zu haben. Ich weiß jetzt nicht bei wie viel Stk. Ebay die Grenze zieht – aber es gibt eine!
    Und da wird es schwierig.
    Nicht unbedingt ein Bekannter hatte einmal für recht wenig Geld einen Gewerbeschein als "Freier Handelsvertreter" bekommen. Das ist allerdings schon ein paar Jahre her. Er konnte quasi mit allem Handeln.

    Gruß Richard

  9. #29
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    und das ganze als bausatz`?
    so das am ende der jenige der das funktionswichtige bauteil einbaut die haftung überniommt?
    Das dürfte (in Bezug auf die Produkthaftung) nichts helfen. Dort gelten auch Einzelteile als Produkt:

    "Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet..."

    Das scheint auch durchaus sinnvoll: Wenn ein Elko auf der Platine abbrennt und den Schaden verursacht, kann das ein Produktionsfehler am Elko sein (Haftung beim Elko Hersteller) oder eine falsche Auslegung und damit Überbeanspruchung des Elko (Haftung beim Produzent des Geräts). Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage nach einer falschen Bedienung durch den Benutzer, hier wird sich der Vertreiber dadurch abzusichern versuchen, indem er dem Gerät eine entsprechende Anleitung mitgibt, die für jede denkbare Fehlbedienungssituation einen Warnhinweis bereithält. In diesem Zusammenhang bekannt geworden ist der Hinweis für Käufer von Mikrowellenöfen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind.

    Mit dem Bausatz-Trick kann man sich allerdings aus der Elektroschrottverordnung rauswinden (die gilt nur für Fertiggeräte, nicht für Bausätze).

  10. #30
    Neuer Benutzer Öfters hier
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    hmm ok damit scheint die Sache ja ziemlich klar zu sein. Nun wenn der Benutzer das Gerät jetzt aufschraubt und dann zb. an der Lampenfassung eine gewischt bekommt, oder an ner Lüsterklemme dann währe ich aber nicht haftbar oder ? Wenn ich in ein offenes Netzteil fasse kann ich ja auch nich den Hersteller dafür verantwortlich machen...

    Und wenn ich jetzt zb. beim Verkauf dazu sage, dass man das Gerät nicht länger als 15 min. am Stück laufen lassen soll, der Benutzer es aber viel länger laufen lässt und es zu einem Schaden kommt wie sieht es dann aus ? Und wie kann ich beweisen das ich dies Gesagt habe ? Wenn ich dem Gerät einen Zettel dabeilege hab ich ja nacher keinen Beweis.

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