Im Zusammenhang mit dem Amoklauf eines erwachsenen Schülers im November 2006 in Emsdetten rückten wieder einmal Computer- und Videospiele ins Rampenlicht, gepaart mit der Forderung eines Verbots von Killerspielen. Auch wenn das Bundesinnenministerium hier keinen Handlungsbedarf sieht, werden die Verbotspläne von Bayerns Innenminister Günther Beckstein konkreter - gegenüber Spiegel Online erläuterte der CSU-Politiker nun seine Pläne.
Bayern strebt "eine Regelung zu virtuellen Killerspielen" an, die über den Gewaltdarstellungsparagrafen 131 des Strafgesetzbuchs (StGB) hinausgeht. Schon heute ist die Verbreitung Gewalt verherrlichender Spiele in Deutschland nach § 131 StGB verboten und wird mit "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft". Im Gesetz ist von Schriften - Datenträger und somit Spiele eingeschlossen - die Rede, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt".
Genau hier will Beckstein ansetzen, um ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von "Killerspielen" umzusetzen. Spiegel Online zitiert aus dem Gesetzentwurf: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."
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