Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Begriff, ein Auto komplett zu restaurieren und möchte dieses im Zuge der Wiederherstellung auch technisch modernisieren. Konkret beziehe ich mich hierbei auf die Fahrzeugelektronik bzgl. Beleuchtung und Konfort-Funktionen (ESD, EFH etc.). Die Elektronik bzgl. Beleuchtung und Komfort soll durch den modernen CAN Bus ersetzt werden, auf dem von mir selbst entwickelte Steuergeräte eingesetzt werden. Die Frage, die hierbei selbstverständlich entsteht betrifft die Zulässigkeit einer solchen Änderung. Inwiefern muss ich dafür Sorge tragen, daß diese Änderung der Elektronik in den Fahrzeugpapieren vermerkt wird, bzw. inwieweit ist eine solche Änderung überhaupt zulässig? Auch würde mich der Relevanzfaktor hierbei interessieren. Inwieweit hätte eine solche Änderung im Falle eines Unfalls eventuelle Auswirkungen auf Versicherungsschutz?
Ich möchte Sie bitten, möglichst genau auf meine Fragen einzugehen und bedanke mich im Voraus recht herzlich für die Beantwortung selbiger.
Mit freundlichen Grüßen,
Hendrik Wiese
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