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Erfahrener Benutzer
Fleißiges Mitglied
Nicht ganz falsch...
Das mit dem netten TÜV-Prüfer von nebenan kann ganz schnell umschlagen, wenn Worte wie "Einzelabnahme" durch den Saal Hallen.
Das Du auf eine Nebelschlußleuchte verzichtest ist kein altersbedingter Glücksfall, sondern Leichtsinn. Spätestens wenn Dir ein polnischer LKW bei Nebel mit 120 Sachen ins Heck trümmert, werden Dir die 5 gesparten Euro weh tun.
Ganz davon ab : Solltest Du in einen Unfall verwickelt sein, der Deine Lampensteuerung als Ursache hat (Bremslichausfall, vertauschte Blinker, Hauptlichausfall in der Nacht, usw usw usw), ist es scheißegal, ob Du Deine Bastelei erfolgreich am TÜV vorbeigemogelt hast - Du verlierst in jedem Fall Deinen Versicherungsschutz (Regress bis 5180 €) und bist "mit einem nicht versicherten Fahrzeug" gefahren.
Aber das wird Dir natürlich niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiie passieren, und wenn, wird man die Bastelei in Deinem Auto natürlich niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiie finden...
Nix gegen Basteleien, aber gegen Blauäugigkeit (...also... nicht im farblichen Sinne !) 
Deine 13,8 V sind die (durch den Laderegler der Lichtmaschine vorgegebene) maximale Spannung an der Batterie. Real ankommen werden davon ca. 12 V an der Lampe. Aber das ist relativ egal, denn es ging Dir ja um die Leistung der Lampe. Das sind 55 W bei 12 V. Hast Du hingegen Deine angenommenen 14 V an der Lampe, hast Du anstelle der 55 W (4,6 A) = 75 W (5,4 A).
Ja, es wäre in JEDEM Fall sinnvoll (wenn man schon einen Totalumbau vornimmt), für die Hauptlampen Elektronische Leistungsstufen mit Softstart (< 500ms) vorzusehen. Für Blinker und BREMSLEUCHTEN natürlich KEIN Softstrart !
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