"sogar Leute mit lauter Musik im Auto durch ein Aufleuchten einer Lampe in der Amatur eher auf Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr aufmerksam zu machen."

Gemäß STVO darf die Musik nur so laut sein, das andere normale Fahrgeräusche und andere Geräusche (Martinshorn usw) noch hörbar sind.
Leute mit Gehörschaden, der eine bestimmte Grenze überschreitet, dürfen nur fahren, wenn sie akustische Verstärker einsetzen (Hörgerät). Es gibt besondere Ausnahmen, die beantragt werden können.
Bei Nichteinhaltung ist mit Bußgeld zu rechnen und bei besonders schweren Fällen mit einer Gefängnisstrafe.

Castle