Breitbandscanner sind in Deutschland seit 1992 zugelassen.
Haben ja auch eine CE. Also kaufen und betreiben darfst du die.
Das abhören von bestimmten Aussendungen wie zB. Polizeifunk ist natürlich verboten.
Man darf nur öffentliche oder für einen selbst bestimmte Aussendungen hören.
Richtig!

Und es gibt durchaus öffentliche Frequenzen im 4m Band.
Außerdem kriegt man mittlerweile mit jedem billigen Handscanner Feuerwehrfunk oä rein. Ja, 4m Band ist z.B. in Einsatzfahrzeugen montiert. Die Handfunkgeräte sind 2m. Das man auch Feuerwehrfunk nicht hören darf weiß ich jetzt (Hab unseren Kommandanten gefragt)

MfG Xtreme