Zur Geschichte mit der Bezahlung:
Unabhängig davon ob Geld oder Geldwerter Vorteil muss Du den Gewinn bei Deiner Steuererklärung mit deklarieren.
Wenn Du keinen Gewerbeschein hast oder Kleinunternehmer bist, darfst Du natürlich keine Umsatzsteuer (MwSt.) ansetzen.
Zur Geschichte mit der Haftung:
Wenn Du Geld für Deine Tätigkeit nimmst, auch wenn es nur 1 Euro ist, haftest Du für alle durch das Produkt entstehende Schäden mit Deinem gesamten Vermögen.
Auch wenn Du nichts dafür nimmst bleibt das Restrisiko bei Dir, weil Dein Auftraggeber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben handelt.
( Sch...juristendeutsch ) sagt aber letztendlich nur, dass er Dir zutraut das Du ein fehlerfreies, sicheres Produkt ablieferst.
Das CE-Zeichen sagt ( wie oben richtig erwähnt ) so gut wie nichts aus.
Das GS-Zeichen ist das TÜV-Prüfsiegel, darf nur von denen vergeben werden und, aus meiner Sicht, auf Elektrogeräten ziemlich unsinnig, da der TÜV lediglich die Funktionalität und nicht die elektrische Sicherheit testet da dafür der VDE zuständig ist.
Aus dem Märchen kommst Du raus, wenn Du zum Betrieb der Mimik Akkus benutzt und diese in einem VDE-geprüften Ladegerät laden lässt.
Das wichtigste, hier noch nicht erwähnte, Thema ist EMV. Dazu kann ich, wegen der gewerblichen Nutzung, nur sagen : Pack den ganzen Krempel in ein Metallgehäuse.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Hartmut