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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Definition "BEDIENRAUM" - ISO 10218-2



daniel1980
13.02.2019, 11:07
Hallo Zusammen,

in o.g. Norm, Kap. 5.11.3 ist von einem Bedienraum des Roboters in Zusammenhang mit Mindestabständen beispielsweise zu Gebäudebereichen die Rede. Die Mindestabstände sollen ein Einquetschen des Bedieners verhindern.

Frage: Was ist ein "Bedienraum", bzw. wie wird dieser begrenzt? Durch die theoretisch mögliche Reichweite des Roboters, oder durch den begrenzten Arbeitsbereich, den man durch die Einstellungen in der sicherheitsbewerteten Software (zB DCS bei Fanuc) einstellen kann?

Danke für die Rückmeldung!

Ceos
13.02.2019, 11:19
Der Bedienraum ist eine arbiträre Zone von definierten Maßen in der sich der Bediener aufhält. Die Begrenzung kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden

zum Beispiel über deine Lösung einer hinreichend sicheren Software des Roboters die gemäß den angesetzten Sicherheitsleveln auch garantiert dass der Robo niemals diesen "Bedienraum" verletzt ...

oder ein mit physischen Barrieren gesicherter Bereich (Bunker oder Zäune)

oder wenn das Personal hinreichend geschult und aufgeklärt ist reicht eine optische Markierung

man könnte auch Lichtschranken einsetzen um beim Verlassen des Bereichs die umgebende Gefahrenquellen zu neutralisieren (Bei einer Presse zählt auch der Pressbereich als Bedienraum soweit ich mich erinnere, der wird dadurch gesichert dass beim Greifen durch eine vorgesetzte Lichtwand die Presse geöffnet und gegen schließen gesichert wird bis man die Hand aus der Lichtwand nimmt)

daniel1980
13.02.2019, 11:27
Der Bedienraum ist eine arbiträre Zone von definierten Maßen in der sich der Bediener aufhält. Die Begrenzung kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden

[...]

oder wenn das Personal hinreichend geschult und aufgeklärt ist reicht eine optische Markierung

[...]


Hallo und danke für den Hinweis. Hast du für die von mir zitierte Maßnahme eine passende Norm bzw. Anwendungsbeispiele?

Ceos
13.02.2019, 11:34
Nein leider nicht, wie gesagt ich hatte meine Schulung und 2 Workshops mit realitätsnahen theoretischen Beispielen, aber nichts konkret in deiner Richtung. (Und ehrlich gesagt nach 2 Jahren ohne Übung auch sämtliche Normen vergessen, ich hab nurnoch die Schulung und die Diskussionsthemen im Kopf, weil der Kram anfangs sehr verwirrend war und ich mir erst Mentale Brücken bauen musste um zu verstehen wovon der da vorne redet :) )

Der zitierte Satz ist eher eine Übertreibung als realisitisch ... Wenn ich irgendwo einen Aufkleber "Vorsicht heiß" sehe und dann trotzdem drauf packe, bin ich entweder blöd, kann nicht lesen oder wurde nicht korrekt eingewiesen ... aber derjenige der den Aufkleber da hin designed hat, hat seine Schuldigkeit getan zu warnen.

Ich wollte damit auch nur sagen, dass manchmal auch eine strikte Anweisung reichen muss, wenn man keine weiteren technischen Sicherungsmaßnahmen treffen kann.

daniel1980
14.02.2019, 08:29
[...]

Ich wollte damit auch nur sagen, dass manchmal auch eine strikte Anweisung reichen muss, wenn man keine weiteren technischen Sicherungsmaßnahmen treffen kann.


Moin - jep, im Zweifelsfall hilft nur das. Das grundsätzliche Problem ist das Betrachten der Restrisiken, die eben nur durch hinweisende Sicherheitstechnik aufgefangen werden, wo man durch inhärente Konstruktion / technische Schutzmaßnahmen nicht weiterkommt. Im Bereich der (kollaborativen) Robotik sehe ich das Problem darin, GESELLSCHAFTLICH AKZEPTIERTE Restrisiken auszumachen. Das ist bei etablierten Maschinen (zB einer Ständerbohrmaschine) anders: Achtung, Bohrfutter mit scharfem Werkzeug dreht sich. Wenn du reinpackst, oder deine langen Haare nicht zum Zopf gebunden hast, selbst schuld - Ende der Beweisführung.

Nochmal zur Frage nach Räumen: Welche "Räume" gibt es in Zusammenhang mit einer kollaborativen Roboterzelle:
- Bedienraum
- Kollaborations~
- Arbeits~
- ...

Danke für die Rückmeldung.