Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amazon: Drohnen sollen Elektroautos aufladen
Roboternetz-News
06.10.2017, 07:30
https://www.golem.de/1510/116847-107575-i_rc.jpg Amazon will Elektroautos mit Drohnen teilweise wieder aufladen. Die Drohnen sollen auf dem Dach landen, dort Kontakt finden und die Fahrzeuge mit Energie versorgen. (Drohne (https://www.golem.de/specials/drohne/), Amazon (https://www.golem.de/specials/amazon/)) https://cpx.golem.de/cpx.php?class=17&aid=130467&page=1&ts=1507267200
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News Quelle: Golem
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Wieder mal ein schönes Beispiel für reine PR.
So eine Drohne kann grad das eigene Gewicht tragen, jedes Zusatzgewicht verringert die Laufzeit drastisch.
Ein E-Auto hat vielleicht 50kWh Akkukapazität, oder 500kg Akkugewicht, eher mehr.
Wieviel Drohnen bräuchte mann denn, wenn man ein E-auto komplett aufladen will?
Aber trotzdem Hut ab vor den Werbefritzen, Amazon wird wieder positiv durch die News gereicht.
White_Fox
07.10.2017, 11:12
Wenn der Akku reicht um bis zur nächsten Ladesäule zu fahren wäre ja schon was gewonnen.
Trotzdem seh ich das als einen Fall von Patenttrolltum. Ich finde die Patentvorschriften sollten in der Richtung dringend mal geändert werden. Z.B. daß ein Patent automatisch verfällt, wenn es 5 Jahre nach Anmeldung nicht kommerziell genutzt wird.
oberallgeier
07.10.2017, 12:12
.. seh ich das als einen Fall von Patenttrolltum .. daß ein Patent automatisch verfällt, wenn es 5 Jahre nach Anmeldung nicht kommerziell genutzt wird.Das passt keinesfalls zum Grundgedanken des Patentwesens!
Es kommt häufig genug vor, dass erst nach vielen Jahren das Patent tatsächlich greift - wenn zB noch viel technisches Knowhow für die Realisierung reingesteckt werden muss. Daher auch die oft etwas verklausulierte Beschreibung des eigentlichen Gegenstandes der Erfindung - obwohl gefordert wird, dass ein fundiert unterrichteter Kenner des speziellen Fachgebietes grad noch nicht von selbst auf die Patentidee kommt (Erfindungshöhe).
Und es gibt auch notwendigerweise manche Patente als reine Schutzpatente, um eine (die primäre) konkurrierende Variante zu schützen, wenn man z.B. im Laufe der Entwicklung auf verschiedene patentfähige Varianten von selbst gekommen ist.
Erfinden und realisieren sind oft zwei Paar Schuhe. Schau Dir mal die Geschichte der Flüssigkristallanzeigen (LCD) an. Die erste Beschreibung der Flüssigkristalle stammt von 1904, in den dreissiger Jahren ein erstes Anwendungspatent und ein weiteres, das wirklich wichtige Anwendungspatent von 1970. Noch auf der Achema 1971 hatte ich beim Aussteller Merck KGaA einen schwarzen Plastikstreifen geschenkt bekommen, der bei Temperaturen zwischen etwa 15°C bis 30°C Farbumschläge anzeigte. Das war ein Gimmick das eher zu dem Zweck verteilt wurde um Anwendungsideen zu suchen. Die dramatische Verbreitung diese Anzeigetechnologie war damals kaum absehbar.
Dazu passt dann Dein Vorschlag meiner Meinung nach nicht wirklich.
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