PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geplante Obsoleszenz: Umweltbundesamt will Mindestbetriebsdauer für Elektrogeräte



Roboternetz-News
25.06.2015, 08:00
http://www.golem.de/1303/98321-55707-i_rc.jpg Das Umweltbundesamt traut sich endlich, gegen die geplante Obsoleszenz vorzugehen. Zumindest gibt es Pläne für ein Label mit einer Mindestbetriebsdauer von Elektronik und Elektrogeräten. (Geplante Obsoleszenz (http://www.golem.de/specials/geplante-obsoleszenz/), Smartphone (http://www.golem.de/specials/smartphone/)) http://cpx.golem.de/cpx.php?class=17&aid=114865&page=1&ts=1435215000 http://rss.feedsportal.com/c/33374/f/578068/p/1/s/1b9c80a5/sc/3/mf.gif

http://da.feedsportal.com/r/229594671390/u/79/f/578068/c/33374/s/1b9c80a5/a2.img (http://da.feedsportal.com/r/229594671390/u/79/f/578068/c/33374/s/1b9c80a5/a2.htm)http://pi.feedsportal.com/r/229594671390/u/79/f/578068/c/33374/s/1b9c80a5/a2t.img

Weiterlesen... (http://rss.feedsportal.com/c/33374/f/578068/p/1/s/1b9c80a5/sc/3/l/0L0Sgolem0Bde0Cnews0Cgeplante0Eobsoleszenz0Eumwelt bundesamt0Ewill0Emindestbetriebsdauer0Efuer0Eelekt rogeraete0E150A60E1148650Erss0Bhtml/story01.htm)

Sag deine Meinung zu der Meldung und diskutiere im Roboternetz.

News Quelle: Golem
Diese Nachricht wurde automatisiert vom Roboternetz-Bot gepostet. Verantwortlich für den Inhalt ist daher allein der Herausgeber, nicht das Roboternetz.de oder deren Verantwortliche.


https://www.roboternetz.de/bilder/news.gif

Asko
26.06.2015, 11:58
Naja, was soll sowas bringen ? Zwei-Klassen-Geraete ?
Ein Label bringt es meiner Meinung nach nicht.
Viel wichtiger waere doch die Reperaturfaehigkeit zu garantieren.
zB bei Druckern die Blockade bei "Tintenauffangbehaelter voll" zu elemenieren.

Bei Autos sollte ja auch die wechselbarkeit der Gluehlampen durch
Endnutzer garantiert werden. Funktioniert das schon ?
(Isch `abe gar kein Auto...)

Gruss Asko.

oberallgeier
26.06.2015, 14:39
... traut sich endlich, gegen die geplante Obsoleszenz ... gibt es Pläne für ein Label mit einer Mindestbetriebsdauer ...Na ja, Pläne. So etwas klingt für mich immer nach Werbetrommel für tolle Staatsaktivitäten. Mal überlegen - ich stell mir vor ich sei von der Elektrolobby.

Da sehe ich es gibt ein Label für die Mindesthaltbarkeit von Lebensdauern. Qui bono? Man/frau/Handel/sonstige wirft weg, was über das Datum raus ist - zumindest ein erklecklicher Anteil. Hmmmmm - das müsste ich (meine fiktive Persönlichkeit als Lobbyist) nur noch für meine belobbyte Gruppe kopieren. MHD für Elektro. Störung nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Händler sagt bei Reklamation : kann ich machen nüscht, is ja schon abgelaufen.

Anmerkung 1: Es gibt ja so was ähnliches wie ein MHD: die Garantie.
Anmerkung 2: Zwei Jahre und einen Monat nach Ablauf der Garantie bekam ich nicht mal ne Antwort vom Händler >>siehe (https://www.roboternetz.de/community/threads/67458-Schaltnetzger%C3%A4t-Manson-NSP-2050-defekt-Was-nun).

Fazit: ich bleibe recht mißtrauisch.

vohopri
26.06.2015, 15:08
Wie die Produkte gekennzeichnet werden, ist egal. Wie der Aufkleber aussieht, was drauf steht, ob man das Gütesiegel, MHD oder sonst wie nennt, das sind nur Oberflächlichkeiten. Den zitierten Bericht und die dort beschriebene Ankündigung finde ich reichlich oberflächlich und wenig substantiell.

Es ist egal, welche Lebensdauer der Produzent seinem Produkt zuschreibt. Ich hab nichts davon, wenn drauf steht: "Ist super, hält ewig." Diese ärgerliche Flut an Werbesprüchen und leeren Behauptungen umgibt uns leider ohnehin.

Interessant ist nur, welchen Rechtsanspruch wir als Konsumenten haben, ob wir auch als jruridische Laie erkennen können, worin genau dieser Anspruch besteht und wie aufwändig es ist, zu unserem Recht zu kommen. Die Frage ist also: Was wird uns garantiert, wie sieht die einklagbare Gewährleistung aus, wie sehen die Verfahren aus?

Wenn das nicht auf Gewährleistung und/oder Garantie hinausläuft, wird das nur ein sinnloser Werbeaufkleber mehr.

Peter(TOO)
26.06.2015, 15:51
Hallo,

Interessant ist nur, welchen Rechtsanspruch wir als Konsumenten haben, ob wir auch als jruridische Laie erkennen können, worin genau dieser Anspruch besteht und wie aufwändig es ist, zu unserem Recht zu kommen. Die Frage ist also: Was wird uns garantiert, wie sieht die einklagbare Gewährleistung aus, wie sehen die Verfahren aus?

Wenn das nicht auf Gewährleistung und/oder Garantie hinausläuft, wird das nur ein sinnloser Werbeaufkleber mehr.

Zumindest heute liegt hier der Haken:
Geplante Obsoleszenz ist eigentlich unter Konstruktionsfehler einzustufen und der Fehler war deshalb schon beim Kauf vorhanden.

Nach 6 Monaten ist nun aber der Kunde beweispflichtig, was ein Laie aber nicht kann.

Ich als Elektroniker kann dies, wenn es um Elektronik geht, da ich aber weder Vertragsreparierer noch vereidigter Sachverständiger bin, erlischt mit dem öffnen des Gerätes der Garantieanspruch ....

MfG Peter(TOO)

PICture
26.06.2015, 16:15
Ich als Elektroniker kann dies, wenn es um Elektronik geht, da ich aber weder Vertragsreparierer noch vereidigter Sachverständiger bin, erlischt mit dem öffnen des Gerätes der Garantieanspruch ....

... und erst dann kann man den Entwicklungsfehler beseitigen und eigene lebenslange Garantie haben. Siehe dazu: https://www.roboternetz.de/community/threads/51387-Geiz-ist-billig?p=496464&viewfull=1#post496464 . :D

Peter(TOO)
26.06.2015, 16:54
Hallo PIC,

... und erst dann kann man den Entwicklungsfehler beseitigen und eigene lebenslange Garantie haben. Siehe dazu: https://www.roboternetz.de/community/threads/51387-Geiz-ist-billig?p=496464&viewfull=1#post496464 . :D
Wir als Rentner haben dazu die Zeit, andere halt nicht.

Das nächste Problem ist oft, an die technischen Serviceunterlagen zu kommen.
Dann kann man geklebte Gehäuse oft nicht wirklich so öffnen, dass man am Ende alles wieder sauber zusammenbauen kann :-(

Manchmal ist es auch nur ein kleines gebrochenes Hebelchen, welches nicht als Ersatzteil zu bekommen ist.

MfG Peter(TOO)

vohopri
26.06.2015, 18:51
Geplante Obsoleszenz ist eigentlich unter Konstruktionsfehler einzustufen und der Fehler war deshalb schon beim Kauf vorhanden.
Nach 6 Monaten ist nun aber der Kunde beweispflichtig, was ein Laie aber nicht kann.
(TOO)
Ja, das zum Beispiel ist zur Zeit sehr unbefriedigend. Dazu fehlen mir in dem Artikel die konkreten Vorschläge oder zumindest detaillierte Überlegungen zur Verbesserung der Vorgehensweisen.