Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spiegelanklapp Funktion nachrüsten
Hallo habe gerade beide Außenspiegel meines Autos ausgebaut und auseinander genommen, weil einer gesprungen ist.... und der andere wohl ein defekes Ritzel hat für die elektrische Spiegelverstellung.
Es ist relativ viel Platz vorhanden und ich habe Lust mir da Antriebe für eine Spiegel Anklappfunktion einzubauen.
Die Spiegel gehen relativ schwer zu verstellen (sollen ja auch fest arretiert sein) und haben eine simplen Plastiknippel als "Festhalter".
Irgendwas kleines starkes, was stark genug ist, den Spiegel so wie er ist um 90° innerhalb von 4 Sekunden zu drehen, oder evtl ein Servomotor?
i_make_it
08.02.2015, 13:15
Technisch wohl nicht so aufwändig, aber wer trägt so eine Fahrzeugveränderung ein?
Man beachte StVZO §56: (2) 1 bei Personenkraftwagen .... zulässige Spiegel .... müssen .... Bestimmungen entsprechen
Sprich die Veränderung muß zugelassen und abgenommen sein. Frag erst mal bei TÜV, DEKRA etc. nach was der Spaß kostet bevor Du anfängst.
Man kann jedes jahr im Fernsehn (Achtung kontrolle etc.) bewundern wie bei Manta, VW, und sonstigen Tuning Treffen die Fahrer alleine bei der Durchreise durch Deutschland schon bis zu 4 Stellige Busgelder kassieren und teilweise das Fahrzeug dann nur noch auf einem Anhänger bewegt werden darf oder Weil die vorderen Seitenfenster getönt sind die Weiterfahrt nur noch mit permanent heruntergelassenen Fenstern (auch bei Regen, Schnee und Minusgraden) gestattet wird.
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(2) Es sind erforderlich 1.bei Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind; die vorgeschriebenen sowie vorhandene gemäß Anhang III Nummer 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie zulässige Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;
2.
bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nummer 5.6 und 5.7 der Richtlinie 70/156/EWG mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie bei Kraftomnibussen Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;
die vorgeschriebenen sowie vorhandenen gemäß Anhang III Nummer 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie zulässigen Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen; 3.
bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Fahrgestells entsprechen, und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nummer 5.7 und 5.8 der Richtlinie 2007/46/EG mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die ab dem 1. Januar 2000 bis zum 25. Januar 2007 erstmals in den Verkehr gekommen sind, Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind; diese Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift oder im Anhang zu den Nummern 1 und 2 genannten Bestimmungen entsprechen;
4.
bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen,
5.bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.
(2a) Bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h sowie bei Arbeitsmaschinen und Staplern ist § 56 Absatz 2 in der am 29. März 2005 geltenden Fassung anzuwenden.
(3) Nicht erforderlich sind Spiegel bei einachsigen Zugmaschinen, einachsigen Arbeitsmaschinen, offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von unbeladenen oder beladenen Anhängern nach rückwärts Sicht bietet.
DAS ist GENAU DAS, was der Threadersteller wissen wollte.
Manchmal frage ich mich, wie ihr deutschen mit zehn erhobenen Zeigefingern noch arbeiten könnt.
:cool:
i_make_it
08.02.2015, 14:10
Nun Ja, die Komunen brauchen Geld, die Kreise brauchen Geld, die Länder brauchen Geld und der Bund braucht Geld. Der Autofahrer an sich ist nun mal eine der beliebtesten Melkkühe.
Das Bild zeigt leider nicht furchtbar viel und sonst sind keine Angaben zu Marke, Modell und Baujahr angegeben, so das man sich keine Infos von externen Quellen holen kann.
Da ein Gesetztestext in dem steht das nur zulässige Spiegel erlaubt sind, impliziert, das alles was nicht explizit erlaubt ist, verboten ist, Weist man den ambitionierten Bastler halt lieber erst mal darauf hin bevor er 100€ in den Umbau 1500€ in das Bußgeld und nochmal 250€ für neue Spiegel investiert.
Es steht aber jedem frei seine eigenen schmerzlichen Erfahrungen zu sammeln.
Vom Bild her sage ich aber schon mal daß das Design einen gewissen Formschluß aufweist, das ein Umklappen nicht grade vereinfacht. Die Achse um die sich alles dreht ist ein Spritzgußhohlteil mit mehreren federnden Laschen. Das ist von vorneherein nicht auf viele Zyklen ausgelgt, wird also ohne Umbau recht schnell verschleißen/brechen. Ein Mechanismuß darf allerdings nicht starr und stabil werden, da sonst im Ungünstigten Fall (Unfall) ein Teil vorsteht und sich Gerichte und Versicherungen an sowas gerne festbeißen.
Übrigens es ist schwer mit dieser ganzen Regulierungswut noch zu arbeiten, aber es geht. Maschinenbauer zu sein hilft natürlich sehr dabei.
Hallo Menotu,
Bei Autos mit automatisch einklapparen Spiegel ist normal ein Schneckenradgetriebe eingebaut. Das muss dann da sitzen wo bei dir der Motor für die Verstellung sitzt, im Drehpunkt. Die Spiegel haben dann normal etwas das der Spiegel umklappt oder kaput geht wenn du mit irgendwas dagegen fährst (Stichwort "Sicherheit"). Deswegen ist bei dir nur der "Nippel" da der das ganze hält. Deswegen würde ich (wenn überhaupt, siehe vorhige Posts) etwas in die Halterung integrieren das mit einem Gummirad den Spiegel antreibt und zur Not "durchrutscht". Das aber nur wenn dadurch nichts nach außen vorsteht.
Ps.:
Maschinenbauer sein könnte so schön sein, wären da nicht die die Kunden die nicht wissen was sie wollen und die Manager die ihnen das versprechen was wir nicht können. ](*,)
Crazy Harry
08.02.2015, 18:26
Ich behaupte mal, daß der Spiegel auch nach dem Umbau noch zugelassen ist. Die Zulassung ist in erster Linie von der Spiegelfläche abhängig. Außerdem benutzt der TO seine Originalspiegel. Wenn da nicht grad eine Gewindestange hinten raus schau will das keiner wissen.
i_make_it
09.02.2015, 07:33
Die "orginal" Spielgel sind nicht motorisiert klappbar. in dem Moment wo sie modifizert werden, sind es keine Orginale mehr. Und wurden so nicht zugelassen.
Die modifizierten Spiegel müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Bei allen Geschwindigkeiten (Fahrtwind) keine Veränderung der Position.
Bei Vibration (Buckelpiste) und "normaler" Belastung (Schnee, Regen, Wind)keine Veränderung der Position.
Bei Kollision (Belastung mit ? Newton) nachgeben.
Durch den Umbau dürfen keine negativen Veränderungen bezüglich der Verletzungsgefahr für Passanten/Radfahrer etc. auftreten.
In Europa haftet der Inverkehrbringer für das Produkt.
Also das Fahzeug als Versuchsträger zulassen und die Versicherung entsprechend ändern.
Ersteres spaart Steuern, letzteres frisst das Erspaarte mehrfach wieder auf.
Da KFZ Bordelektrik überwiegend 12VDC hat, braucht es pro Spiegel einen 12 Motor und 2 Endschalter.
Der Klappmechanismus kann entweder die horizontale Achse der elektrischen Spiegelverstellung ersetzen oder zusätzlich eingebaut werden.
Erste Überlegung ist welche 'Bewegung führt der Speigel beim mechanischen abklappen genau aus.
Eventuell findet neben der Drehung um die Z-Achse auch noch eine Drehung um eine andere Achse statt oder eine (kleine) translatorische Bewegung entlang der Z-Achse.
Zweite Überlegung: ist der vorhandene Aufbau für die notwendige Anzahl Lastspiele (min zwei mal am Tag mal 365 Tage mal 10 Jahre = 7210) ausgelegt oder verschleißt das vorher.
Ggf. Neukonstuktion der Spiegelhalterung unter Berücksichtigung der Motorisierung.
Überprüfung des Kabelbaums (Spiegelverstellung/ggf. Spiegelheizung) auf Eignung für die geforderte Anzahl Lastspiele (Kabelbruch durch zu steife Kabel)
Eigentliche Motorisierung:
Auswahl eines geeigneten Motors unter Maßgabe der Bordspannung, der Platzverhältnisse und Umweltbedingungen (Regen bei Fahrtwind, Luftfeuchte, Temperatur).
Konstruktion der Antriebsmimik
Auswahl der Endschalter unter Maßgabe der Platzverhältnisse und Umweltbedingungen.
Planung und Aufbau der Elektronik.
Das ist jetzt mal ganz grob.
Maschinenbauer im Sondermaschinenbau zu sein ist schon schön. Man macht einen Vorvertrag, erstellt ein Pflichtenheft indem man sich aus den Vorstellungen des Kunden eine praktikable Lösung ausdenkt. Macht damit einen Vertrag mit dem Pflichtenheft und arbeitet die Lösung detailiert aus, fertigt das ganze und liefert. Alles was der Kunde reklamiert wird gegen das von Ihm unterschriebene Pflichtenheft geprüft.
Und Vertriebler muß man im Zweifelsfall mal voll ins offene Messer laufen lassen. Natürlich muß dann in der Betriebsinternen Kommunikation schon frühzeitig erkennbar sein das man fachlich begründete Zweifel an der realisierbarkeit des "Rosa Wolkenschlosses" hat. So bin ich einen beratungs- und lernresistenten Vertriebsleiter losgeworden. Es kommt nur darauf an daß das Geld das die Firma draufgelegt hat die richtige Kostenstelle belastet, dann hat das auch die richtigen Konsequenzen.
HannoHupmann
11.02.2015, 09:29
@hans99 Es ist immer wieder schön, wie sich sofort über die Gesetzestexte aufgeregt wird, dabei bin ich heilfroh darum, dass bei uns in Deutschland alles so schön reguliert ist. Das verhindert sehr gut, dass schlimme Dinge passieren. Die Gesetze rund um den Automobilbau haben direkt mit einer Gefährdung für Leib und Leben zu tun! Ich hab ehrlich gesagt überhaupt keine Lust darauf, dass irgend ein verbastelter Spiegel dazu führt, dass mich jemand übersieht und mich von der Autobahn abdrängt oder eines meiner Familienmitglieder.
Es ist ja nicht nur eine Gefährdung für einen selbst, sondern auch für andere und Autos. Diese sind aufgrund ihrer Geschwindigkeit nun mal sehr gefährlich (auch wenn das niemand mehr wahrnimmt).
Daher ganz wichtig: Basteln ja, aber sicher! Baut in euer Auto ein was ihr wollt, aber lasst den TÜV drüber schauen und prüfen ob der Umbau gefährlich ist. Die Gesetze sind nur eine gute Richtlinie wie ein Umbau sein sollte.
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