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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Achtung beim Transport von Doppelschicht-Kondensatoren!



Roboternetz-News
22.11.2012, 12:30
Vom 01.01.2013 an gelten neue Regelungen im Gefahrgutrecht. Für elektronische Bauelemente ist die Sondervorschrift*361 relevant. Es geht dabei um Doppelschicht-Kondensatoren mit einer Speicherkapazität von mehr als 0,3*Wh. Diese werden dann unter der UN-Nummer*3499 in die Gefahrgut-Klasse*9 einsortiert. Bei den in Frage kommenden Kondensatoren müssen in Zukunft folgende Vorschriften beachtet werden: * Nicht eingebaute Kondensatoren dürfen nur ungeladen transportiert...

Weiterlesen... (http://www.elektor.de/elektronik-news/achtung-beim-transport-von-doppelschicht.2317955.lynkx?referer=rss)

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News Quelle: Elektor
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oberallgeier
22.11.2012, 18:13
Eventuell austretende Flüssigkeit muss die Transportverpackung auffangen können.Ich nehme mal an dass es sich hier um deutsche Vorschriften und vermute, dass es sich um ein genaues Zitat handelt. Ob der Verfasser über (frühere, fernöstliche) unverständliche Bedienungsanleitungen/Betriebsvorschriften etc. lächelt? Ich frage mich nämlich: warum nur muss die - eventuell - austretende Flüssigkeit die Transportpackung auffangen können? Wirft sich die Transportverpackung beim Austreten der Flüssigkeit vor Lachen über solche Stilblüten weg? - Grübelgrübelgrübel

PS: ich weiß ... und diese Geschichte ist auch durchsichtig. Was nur, wenn der gleiche Autor weniger durchsichtige Tatbestände und Forderungen mit ähnlichen - ähhhhh - phantasievollen Wendungen unter die Allgemeinheit bringt?

Nachtrag zur Korrektur: Sorry mit meinem dämlichen Ausrutscher von Transportversicherung zu schreiben, wo doch von der Transportverpackung die Rede war und ist. Ich habe es korrigiert.