hacker
03.04.2010, 14:19
Hallo zusammen,
das hier richtet sich hauptsächlich an die vielen Studenten hier im Forum (andere Kommentare sind natürlich auch erwünscht). Damit hat sich sicherlich der ein oder andere schon einmal damit beschäftigt.
Es geht um den Verlustvortrag in die Folgejahre bei z.B einem Studenten. Damit kann man z.B Werbekosten in das nächste Jahre mitnehmen und anhäufen. Irgendwann hat man zu versteuerndes Einkommen und dann wird der ganze Batzen gegengerechnet.
Meine offenen Fragen hierzu:
1)
Müssen die Ausgaben in dem Jahr höher als die Einnahmen sein? Oder kann man Ausgaben auch mitnehmen, wenn man zwar Einkommen hat, welches größer als die Ausgaben war, aber unter der Steuerfreigrenze blieb?
2)
In welcher Form muss man dem Finanzamt mitteilen, dass es eben eine "Verlustbestandsaufnahme" machen soll. Automatisch hab ich mittlerweile rausbekommen wird das logischerweise nicht gemacht.
Vielleicht hat einer von euch damit schon Erfahrung gemacht.
Viele Grüße,
hacker
das hier richtet sich hauptsächlich an die vielen Studenten hier im Forum (andere Kommentare sind natürlich auch erwünscht). Damit hat sich sicherlich der ein oder andere schon einmal damit beschäftigt.
Es geht um den Verlustvortrag in die Folgejahre bei z.B einem Studenten. Damit kann man z.B Werbekosten in das nächste Jahre mitnehmen und anhäufen. Irgendwann hat man zu versteuerndes Einkommen und dann wird der ganze Batzen gegengerechnet.
Meine offenen Fragen hierzu:
1)
Müssen die Ausgaben in dem Jahr höher als die Einnahmen sein? Oder kann man Ausgaben auch mitnehmen, wenn man zwar Einkommen hat, welches größer als die Ausgaben war, aber unter der Steuerfreigrenze blieb?
2)
In welcher Form muss man dem Finanzamt mitteilen, dass es eben eine "Verlustbestandsaufnahme" machen soll. Automatisch hab ich mittlerweile rausbekommen wird das logischerweise nicht gemacht.
Vielleicht hat einer von euch damit schon Erfahrung gemacht.
Viele Grüße,
hacker