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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Türöffnung und Abrechnung - "ehrenamtliche" Schal



Lemonsquash
23.06.2009, 14:15
Hallo zusammen,

seit Tagen google ich nun schon, doch ich finde nix, ihr seid meine letzte Hoffnung:

Es geht darum, dass gute Bekannte von mir eine art "Ferienwohnung" auf einem Bauernhof anbieten. Für die habe ich vor einiger Zeit eine Software erstellt, mit der Sie das einfach abrechnen können, den Gästen WLAN freischalten und so weiter. So weit so gut.

Nun hatten sie die Idee, den Gästen eine "Zimmerkarte" zu geben, mit der diese sowohl die Zimmertür öffnen können als auch zum beispiel WLAN oder Essen/Trinken "bezahlen" und das alles hinterher über meine Software auf einmal abgerechnet werden kann.

Sie fragten mich also, ob ich das für sie bauen könnte. Technisch gesehen kein größeres Problem, hab sogar schon (auf basis des Pollin RFID Boards) eine kleine "Testumgebung" aufgebaut.

Ich frage mich aber: Wie ist das rechtlich (in DE), darf ich das überhaupt? Ich würde dafür nix verlangen (hab ich für die Software auch nicht) es also nicht gewerblich bauen. Aber meine Bekannten würden es ja quasi kommerziell nutzen, sozusagen.

Habt Ihr eine Idee, auf was ich dabei alles achten muss?? Oder an welche Stelle ich mich wenden kann für verlässliche Infos? Ich habe bereits bei der IHK nachgefragt und auch hier im Forum was gefunden (https://www.roboternetz.de/phpBB2/zeigebeitrag.php?t=43774)

Aber das ist ja nicht dasselbe, denn ich will ja nix damit verdienen und es als "Unternehmen" machen. Nur 3 Terminals zur Zimmeröffnung und 1-2 zur Abbrechung bauen...

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und ich danke bereits im Vorraus,

LemonSquash

P.S.: Ich war mir über das richtige Unterforum nicht ganz sicher, sorry wenn es nicht passen sollte...

BurningBen
23.06.2009, 14:37
Solange du keine Gegenleistung bekommst, ist das doch kein Problem.

Könnten Sie rein theoretisch ja auch selber bauen und programmieren.

Lemonsquash
23.06.2009, 15:28
Hallo BurningBen,

Danke erstmal für deine schnelle Antwort. Ich dachte nur, weil sie es ja quasi gewerblich einsetzen, und auch noch in einem "Beherbergungsbetrieb", dass da irgendwann mal einer kommt und was kontrolliert, und dann findet der da geräte ohne CE oder sonstiges. Das es da halt keinen Ärger gibt...

Aber ehrlich gesagt, wäre deine Antwort meine Wunschantwort :)

Gruß,
Lemon

Klingon77
23.06.2009, 17:11
hi,

im deutschen Recht "arbeitet" wer gegen "Entgeld"...

Da Du nichts dafür verlangst und auch nichts bekommst, sollte es ein Freundschaftsdienst sein.


Dies im Zweifelsfall glaubwürdig zu beweisen ist aber ggf. nicht so leicht.


liebe Grüße,

Klingon77

vohopri
24.06.2009, 06:51
Hallo Lemon,

ich kenn das deutsche Gewerberecht nicht, aber bei uns ist es so, dass du steuerpflichtig wirst, wenn du Geld oder "GELDES WERT" dafür nimmst. Mit Tauschhandel entgeht man nicht der Steuerpflicht. Wenn irgendwem einmal rausrutscht, dass du im Gegenzug einmal dort gratis übernachtet hast, oder sie einen Meldezettel dazu finden, zahlst du. Du zahlst aber für das, wie das Finanzamt deine VERMUTETEN nicht angemeldeten Einkünfte EINSCHÄTZT.

Die Finanz wird sich für CE Zeichen kaum interessieren, wohl aber für die Herkunft von Betriebsausstattung und nach einem Beleg suchen.

Verschenkte elektrische Geräte unterliegen den selben gesetzlichen Bestimmungen (CE, Sicherheit, Störungen usw.) wie verkaufte.

Fazit: Gemacht wird viel, aber eine Garantie, dass da keine Probleme auftauchen, kann dir keiner Geben. Behörden arbeiten ja bekanntlich nicht danach, was wir Normalbürger für vernünftig halten, sondern nach der tatsächlichen Gesetzeslage und wie sich diese auslegen lässt, so dass dort einer einen "Erfolg" verbuchen kann.

grüsse,
Hannes

HannoHupmann
24.06.2009, 09:23
Da ich vor einiger Zeit ein ähnliches Problem hatte, hab ich mich mal mit dem Gewerberecht und der Abrechnungsmodalitäten in Deutschland beschäftigt. Hier also die Informationen die zu diesem Thema passen:

Wer eine Dienstleistung erbringt und diese Abrechnen möchte muss diese versteuern. D.h. er braucht einen Gewerbeschein bzw. ein angemeldetes Gewerbe (kostet etwa 30-60€ und dauert 3-6 Wochen).
Für Kleinunternehmer wie hier, die weniger als 10.000€ im Jahr machen, kann man sich von der Steuer und dem Nachweis zur Steuer befreien lassen. Die Steuer darf dann auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden (Steuernummer von Finanzamt wird aber trotzdem angegeben). Gerade wenn die ne Pension betreiben, könnten sie das was du installierst von der Steuer absetzten, aber nur wenns auch ne Rechnung dafür gibt.

Es gibt einige Berufsgruppen die von der IHK (Industrie und Handelskammer) geschützt sind, in erster Linie Handwerksberufe. Elektroinstallationen darf z.B. nur ein Elektriker vornehmen (Grenzfällig ob das bei dir schon unter Elektroinstallation fällt).

Jetzt zur Idee selbst. Das CE Zeichen ist nicht geschützt und darf jeder auf seine Geräte kleben wenn er meint, dass das Gerät die CE Bedingungen erfüllt. Das Zeichen wird nicht überprüft und ermöglicht den innereuropäischen Handel (für dich also nicht interessant). Interessanter ist das GS Zeichen, dass ist geschützt und darf nur vom Gesetzgeber vergeben werden.
Warum der ganze Aufwand? Sollte ein Gast durch deine Anlage einen Stromschlag bekommen oder sich irgendwie verletzen, kommt die glaube ich die Berufsgenossenschaft (oder ein anderer Verein) und untersucht das ganze. Am Ende bekommt der Ärger, der das Ding dort angebracht hat und der Auftraggeber, da beide grob Fahrlässig gehandelt haben. Dann Gericht, Verurteilung, Geldstrafe oder Gefängnis. Das sozusagen als worst case.

Lemonsquash
24.06.2009, 09:50
Hallo,

erstmal danke für die Antworten.

Nur um das nochmal klarzustellen: Ich beabsichtige NICHT das ganze gewerblich, für Geld oder Geldes Wert zu machen. Wenn dabei mal n netter Grillabend und das eine oder andere Bierchen rausspringt - ok. Aber das ist ja auch nicht mein Problem.

Eher trifft es schon HannoHupmann mit dem Absatz über das GS - Zeichen. Verstehe ich das richtig, wenn ich dieses Zeichen (rechtmäßigerweise) auf den Geräten anbringe und irgendwem was dadurch passiert (ich muss hier noch erwähnen: Der Leser selber und auch das Türschloss arbeiten mit Spannungen von max. 8 Volt bei 500 mA. Versorgt durch einen Klingeltrafo mit TÜV, GS und CE ;) ), bin ich nur eingeschränkt dafür haftbar zu machen? (Bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit bin ich immer haftbar - das ist klar).

Kennt noch jemand eine gute Stelle, wo ich mir mehr Infos über dieses GS - Zeichen und die dazugehörigen Bedingungen / Prüfungen / Preise besorgen kann? Ich geh jetzt zwar dazu googlen, aber die entsprechende "offizielle Stelle" dazu befragen ist mir da dann doch lieber. In den Knast will ich möglichst erstmal nicht, und auch tonnenweise Geld an den Staat verschaffen (tu ich eh schon *Raucher*, *GEZ*, *Steuerzahler* :P ) will ich auch nicht unbedingt....

Gruß,
Lemon

_______
EDIT: OK - Grad nochmal meine ursprüngliche Fragestellung gelesen und gesehen, dass klingt wirklich mehr nach "darf ich unentgeltlich arbeiten". Was ich aber eigentlich meinte ist: Wie ist es rechtlich bei der Herstellung von Elektrogeräten (so könnte man das wohl nennen ? ). Also wie ist es mit diesen CE (hab gelesen das dies Pflicht ist? ) und GS Zeichen (habe gelesen dass dies freiwillig ist? ), darf ich überhaupt als "nichtunternehmen" Elektrogeräte herstellen usw.

Danke nochmal und Gruß

Yossarian
24.06.2009, 12:56
Hallo
GS Zeichen darfst Du nicht darauf machen, das bekommst Du von der entsprechenden Stelle.
CE darf jeder anbringen, das ist nur eine Erklärung, daß das Gerät den Vorschriften entspricht.
Wenn es natürlich nicht den Vorschriften entspricht und es stolpert jemand darüber....
Du darfst auch ohne Gewerbeanmeldung Geld verdienen, wenn es bei gelegentlichen Arbeiten bleibt.
Auf der Einkommenssteuererklärung müssen diese Einnahmen aber trotzdem erscheinen.
Einkünfte bis 220€ im Kalenderjahr sind steuerfrei.

Mit freundlichen Grüßen
Benno

HannoHupmann
24.06.2009, 13:05
Du darfst auch ohne Gewerbeanmeldung Geld verdienen, wenn es bei gelegentlichen Arbeiten bleibt.
Auf der Einkommenssteuererklärung müssen diese Einnahmen aber trotzdem erscheinen.
Einkünfte bis 220€ im Kalenderjahr sind steuerfrei.
Das hab ich nicht so in erinnerung. Sobald man eine Rechnung stellt muss man Angemeldet sein. Von der Steuer ist man tatsächlich als Kleingewerbetreibender befreit. Diese wird aber auch nicht ausgewiesen, ansonsten MUSS sie abgeführt werden.

Lemonsquash
24.06.2009, 13:52
Was das betrifft @Hanno weiß ich wiederum was:

Man darf auch ohne angemeldetes Gewerbe eine Rechnung schreiben ("Privatrechnung"), darf darauf aber natürlich keine MwSt. ausweisen und muss alles was man damit eingenommen hat auch beim Finanzamt angeben.

Die Frage ist, was muss ich laut gesetzt tatsächlich beachten, wenn ich die Dinger bau und bei denen an die Tür hefte. MUSS ich ein GS - Zeichen mit entsprechender Prüfung und allem haben, was muss sonst beachtet werden...

Danke und Gruß,
Lemon

Hessibaby
24.06.2009, 16:30
Zur Geschichte mit der Bezahlung:
Unabhängig davon ob Geld oder Geldwerter Vorteil muss Du den Gewinn bei Deiner Steuererklärung mit deklarieren.
Wenn Du keinen Gewerbeschein hast oder Kleinunternehmer bist, darfst Du natürlich keine Umsatzsteuer (MwSt.) ansetzen.

Zur Geschichte mit der Haftung:
Wenn Du Geld für Deine Tätigkeit nimmst, auch wenn es nur 1 Euro ist, haftest Du für alle durch das Produkt entstehende Schäden mit Deinem gesamten Vermögen.
Auch wenn Du nichts dafür nimmst bleibt das Restrisiko bei Dir, weil Dein Auftraggeber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben handelt.
( Sch...juristendeutsch ) sagt aber letztendlich nur, dass er Dir zutraut das Du ein fehlerfreies, sicheres Produkt ablieferst.

Das CE-Zeichen sagt ( wie oben richtig erwähnt ) so gut wie nichts aus.
Das GS-Zeichen ist das TÜV-Prüfsiegel, darf nur von denen vergeben werden und, aus meiner Sicht, auf Elektrogeräten ziemlich unsinnig, da der TÜV lediglich die Funktionalität und nicht die elektrische Sicherheit testet da dafür der VDE zuständig ist.

Aus dem Märchen kommst Du raus, wenn Du zum Betrieb der Mimik Akkus benutzt und diese in einem VDE-geprüften Ladegerät laden lässt.

Das wichtigste, hier noch nicht erwähnte, Thema ist EMV. Dazu kann ich, wegen der gewerblichen Nutzung, nur sagen : Pack den ganzen Krempel in ein Metallgehäuse.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Hartmut

Lemonsquash
24.06.2009, 16:38
Hallo Hartmut,


Betrieb der Mimik Akkus benutzt und diese in einem VDE-geprüften Ladegerät laden lässt.

Wenn ich einen entsprechenden Klingeltrafo verwende (auch VDE usw.) gehts dann auch?

Da RFID - Anwendung dürfte das Metallgehäuse ja nur aus dem Boden und den Seitenwänden bestehen, da der "Deckel" ja der teil ist, auf den die Karte gelegt wird... Aber die Idee ist sicher gut, denn das würde auch zum Beispiel die Störung durch evtl. in der nähe verlegte Netzwerkkabel oder Stromkabel vermindern....

Um eure bisherigen Aussagen mal zusammenzufassen: Prinzipiell ist es also wohl erlaubt, auch wenn die gesamte Haftung (was ja eigentlich auch klar und richtig ist) bei mir liegt.

Hmm. Naja, ich bin mir trotzdem noch nicht sicher, ob ich den "Auftrag" annehmen soll oder nicht... ;)

Danke auf jeden fall nochmal an alle, die hier ihr Wissen mitgeteilt haben und im vorraus an alle, die eventuell nochmal etwas dazu sagen möchten!

Gruß,
Lemon

Hessibaby
24.06.2009, 17:12
Nimm Akkus, es sei denn Du beherrscht die drahtlose Spannungsübertragung.

Nimm den Auftrag ruhig an, lass Dir ein Abnahmeprotokoll unterschreiben, in dem die ordnungsgemäße Funktion bestätigt wird, und schränke in diesem die Haftung auf den von Dir vereinnahmten Betrag ein.

Gruß Hartmut

Lemonsquash
24.06.2009, 21:10
Ok, danke.

Nur zum verständniss: Akkus und keine Netzteile, Netzgerät u.ä. zwecks keinerlei Netzstrom in der ganze anlage? Gefahr und Risiko von elektrischem Schlag in richtung 0 senken, verstehe ich das richtig?

Ich hatte sogar ehrlichgesagt auch an Akkus gedacht, aber nur zur Unterstützung bei Stromausfall oder einem Problem mit dem Klingeltraffo.

Hmm. Vieleicht fällt mir eine Möglichkeit ein, wie es mit Akkus machbar ist. Wäre es denn möglich, die Spannungsversorgung der Leser mit Akkus zu machen, die gleichzeitig über ein entsprechendes, zugelassenes Ladegerät geladen werden? Ich glaube mit LiPo geht das, oder?

Btw: Klingt so, als hättest du schon Erfahrung mit dem Thema und der Problematik?

Gruß,
Lemon

Hessibaby
25.06.2009, 11:30
Hallo Lemon

Ich habe während meines Studiums so einige DM verdient.

Seit 1996 bin ich als Sachverständiger für EDV und Elektronik tätig, und was mir da so manches mal vor die Augen kommt ist fast unglaublich.

Zum Thema Stromversorgung nochmal.

Wenn Du mit Netzspannung versorgst hast Du das Problem das sich jemand einen Schlag holen kann.

Wenn Du mit Niederspannung aus einem externen Trafo arbeitest sind auch bei kleinen Leistungen schon relativ höhe Ströme gegeben, welche eine Leiterbahn oder was auch immer zum Brennen bringen können.

Wenn Du gewissenhaft arbeitest ist die Chance zwar sehr gering, aber ein Restrisiko bleibt immer.

Statt der Akkus kannst Du ein externes Fertignetzteil verwenden ( z.B. Steckernetzteil ). Wichtig ist nur, dass Du dieses innerhalb seiner Spezifikationen betreibst und es vom Hersteller für Deinen Einsatzzweck freigegeben ist.

Gruß Hartmut

thewulf00
30.06.2009, 09:01
Hallo,

sehr interessantes Thema. Nur zur Korrektur:
@Hanno: Die Kleinunternehmergrenze liegt in Deutschland bei 17.500 Euro UMSATZ im Jahr. (Das Wort Umsatz fehlte bei Dir) Aber Kleinunternehmer heißt nicht, dass man alle Freiheiten hat, sondern nur, dass man keine Steuern auf seine Einnahmen zahlen muss. Die Einnahmen (also den Umsatz) muss aber trotzdem komplett und korrekt angeben. (Mal davon abgesehen, dass das Finanzamt ja in Deine Bankkonten und Kontenbewegungen schauen kann)

Da es hier aber um einen Freundschaftsdienst geht, ist das alles irrelevant. Mein Tipp an dieser Stelle: Betreibe Deine Anlage/Dein Gerät mit Akkus oder mit einem Netzteil, dass bereits GS-geprüft ist.
Aber Du solltest generell über die Art der Weitergabe an Deine Bekannten nachdenken, denn z.B. käme das ElektroG noch zum Tragen.

Hessibaby
30.06.2009, 09:55
Widerspruch :
Das ElektroG bzw. die Meldung ans EAR ist nur dann erforderlich wenn Produkte kommerziell und in Serie hergestellt werden. Mit der letzten Änderung sind zwar einige Verschärfungen aber auch einige Erleichterungen eingebracht worden. Kleinst- und Kleinmengen unter 50kg müssen nicht mehr registriert werden. Der Verwaltungsaufwand beim EAR ist einfach zu hoch und steht in keiner Relation zu den Einnahmen.
Wenn hauptsächlich kommerziell hergestellte Fertigkomponenten ( Netzteil, Leser und Board ) verwendet werden sind diese eh schon registriert. Also besteht von daher gesehen kein Handlungsbedarf.

Gruß aus dem Ruhrgebiet

Hartmut

Yossarian
30.06.2009, 12:44
Hallo

dass man keine Steuern auf seine Einnahmen

Auch wenn man sich als "Kleinunternehmer" angemeldet hat, muß man Steuern zahlen.
Als "Kleinunternehmer" darf man keine Mehrwertsteuer ausweisen, MwSt darf also auch nicht auf der Rechnung erscheinen.
Wenn doch MwSt auf der Rechnung erscheint, muß sie ans Finanzamt abgeführt werden.
Das dumme ist nur, daß der "Kleinunternehmer" auch keine gezahlte MwSt erstattet bekommt.
Mit freundlichen Grüßen
Benno

Lemonsquash
07.07.2009, 16:49
Und das ist auch der einzige Unterschied zum "normalen" Einzelunternehmer (DE). Ich würde empfehlen - gerade wenn man an Firmen verkaufen will - nicht als Kleinunternehmer nach §19 zu arbeiten, da viele Firmen wert auf ausgewiesene MwSt legen.

Zu meinem Problem nochmal:
Erstmal nochmal recht herzlichen Dank an alle die geantwortet und geholfen haben. Ich bin mit meinen Bekannten jetzt so verblieben, dass ich ihnen helfe, einen etablierten Hersteller zu finden der die Türöffnung anbietet.

Ich selbst werde dann nur noch das Abrechnungsterminal entsprechend zu meiner Software bauen so dass es kompatibel mit den Karten des anderen herstellers ist. Damit sollte ich keine Probleme haben, da die Spannungsversorgung dafür dann vom USB-Port kommt....

Danke nochmal!!

Beste Grüße,
Lemon