Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blei-Gel Akku, Herstellungsdatum ?
Hallo,
ich habe einen Blei Gel Akku 12 V, 17 Ah mit einer auf der Oberseite eingeperessten Zahl. Diese lautet : 20041001
Kann es sich hier um ein Herstellungsdatum handeln oder ist es vieleicht ein Datum für den Wechselintervall in Alarmanlagen, also demnach schon mindestens 6 Jahre alt.
Oder ist es nur eine laufende Seriennr. die nur zufällig Ähnlichkeit mit einer Datumsangebe hat ?
Gordon
Steinigtmich
29.12.2007, 17:13
Es sieht aus wie das Herstelungsdatum.
Oder das Wechselintervall.
Vielleicht ists auch nur Zufall.
Mal ehrlich, woher soll das irgendjemand wissen??
Nenn mal den Hersteller und den Typ des Akkus, und mit sehr viel Glück hat jemand hier noch so einen Akku und bequemt sich mal draufzuschauen was bei seinem steht.
Marke ist Yaohu, Typ 6-FM-17
Das ist nicht einfach zu beantworten.
Wie schon angesprochen kann es das Herstellungsdatum sein aber auch nur ne Seriennummer die so aussieht.
Wie es jeder Hersteller macht ist ihm selber überlassen.
Über Yaohu finde ich nit einmal ansatzweise was im Web.
ich denke mal das ist nen Hersteller aus Weitweitweg....äh....Fernost den es mittlerweile nicht mehr gibt oder irgendeine Phantasiemarke eines Großeinkäufers.
Ich vermute mal das diese akkus keinerlei zulassungszeichen haben um von einer Versicherung in einer alarmanlage akzeptiert zu werden.(VDS-Zulassung)
@Arnold
Was ist denn mit dem Akku das du fragst ?
MichaelM
29.12.2007, 21:58
Hallo,
das ist mit 99,9% Sicherheit das Herstellungsdatum. Unterschiede gitbt es bei manchen Herstellern im Format, sprich
YYYYDDMM oder
YYDDMM
YYMMDD
YYYYMMDD.
Häufiger sind die ersten Beiden.
Gruß,
Michael
Der Grund meiner Frage:
Ich habe den Akku als gebraucht bei Ebay ersteigert.
Er sollte 1 Jahr alt , bis zuletzt in einer Alarmanlage tätig gewesen und in einwandfreien Zustand sein.
Fakt ist ,daß der Akku schrottreif ist, elektrisch tot sprich 0 Kapazität hat.
Das Gewicht beträgt nur noch 3,8 Kg, er müsste um die 6 Kg wiegen.
Er ist wohl jahrelang überladen worden, sodas das Gel ausgegast ist. Beim Drehen des Akkus klappert es im Inneren.
Der Verkäufer weigert sich den Akku zurückzunehmen.
Der Fall hat sich soweit hochgeschaukelt, das mittlerweile ein Gericht damit beschäftigt ist. Dem soll ich nun beweisen das der Akku älter als 1 Jahr ist.
Mit diesem Zahlencode ist der Richter jedenfalls nicht zufrieden.
Wie könnte man das Alter beweisbar herausfinden ?
MichaelM
29.12.2007, 22:29
Hallo,
einfach mal beim Hersteller anfragen wie der Stempel gedeutet wird. Bei guten Herstellern steht sowas manchmal auch im Datenblatt.
Gruß,
Michael
Wie von Robert Einstein oben schon erwähnt ,kann auch ich unter dem exotischen Namen Yaohu keinen Batteriehersteller finden !
@MichaelM
........Über Yaohu finde ich nit einmal ansatzweise was im Web.
ich denke mal das ist nen Hersteller aus Weitweitweg....äh....Fernost den es mittlerweile nicht mehr gibt oder irgendeine Phantasiemarke eines Großeinkäufers.
Such mal danach,ich finde nullkommanix.
@Arnold
Dem soll ich nun beweisen das der Akku älter als 1 Jahr ist.
Mit diesem Zahlencode ist der Richter jedenfalls nicht zufrieden.
Wie könnte man das Alter beweisbar herausfinden ?
Ja,die Gerichte ticken halt anders.
Das mag daran liegen das der richter meist ganz und gar nicht Fachmann ist denn wenn er nur ein bisken Ahnung hätte würde er allein aus dem Gewicht des akkus (Trockenes Gel) schnell schliessen können das der Klumpen Asbachuralt und damit nicht wie beschrieben Einsatzfähig ist.
Da er das nicht ist wird er sich auf der sicheren Seite halten und das Datum fordern.
Wie gesagt finde ich nirgends einen Hinweis auf die Marke Yaohu.
Das wird schwer werden.
PS:
Wer ist "Robert Einstein" ?
Tschuldigung, nicht von Robert Einstein schon erwähnt sondern von Ratber !!
Ahhhhh,jetzt ist bei mir der Groschen gefallen.
Ich Dummchen war schon am überlegen wie du auf den Namen kommst.
Robotik Einstein ----> Robert Einstein.
Jau,der ist auch nicht schlecht :lol:
ob sich ein gerichtsverfahren über einen streitwert <50€ lohnt, sei mal dahingestellt. aber was nutzt dem richter das alter des akkus? man kann einen bleigelakku sicherlich auch in wenigen wochen "vergasen".
aber nunja, ein richter wird wohl eh keine zahlenspielchen gelten lassen, sondern nur das gutachten eines sachverständigen.
ist zwar mit gesundem menschenverstand einsehbar, dass ein akku der klappert und keinen strom mehr liefert mit sicherheit nicht mehr in "einwandfreiem Zustand" ist, ganz egal wie alt er ist.. aber naja: warum einfach, wenns kompliziert geht. altersnachweise sind ja eigentlich immer gern gesehen.
übrigens könnte das hier der hersteller sein:
http://www.yaohu-pile.com/
gruesse
@robocat
wie du schon sagtest.
Gesunder Menschenverstand.
Ist aber leider nicht auf unsere Gerichte anwendbar.
ich habe auch schon einige Verfahren angestrengt die alle Technisch belastet waren und mußte mit händen und füßen kämpfen um mein Recht zu bekommen (1x hatte ich allerdings Pech) obwohl die Sachlage jedesmal klar war.
für den Fachmann jedenfalls.
Leider nicht für den Richter der auf dem Gebiet Laie ist.
Mittlerweile bin ich vorsichtiger geworden und sicher mich vorher ab so gut es geht.
Danke Robocat,
habe schon eine Anfrage per Email gestelt.
Viele Grüsse
Gordon
aha,da gibts ja doch was.
Naja,wenigstens mit "Fernost" lag ich schon "nahe" :D
Ich habe den Akku als gebraucht bei Ebay ersteigert.
Er sollte 1 Jahr alt , bis zuletzt in einer Alarmanlage tätig gewesen und in einwandfreien Zustand sein.
Die Aussage "hat einwandfrei funktioniert" sollte bei einem komplett zerstörten Akku für die Reklamation reichen.
Ist der Anbieter Händler oder Privat?
Wurde bei Privat die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Bei Privatverkauf mit ausgeschlossener Sachmängelhaftung ist das mit der Altersangabe nicht so wichtig: Wenn der VK behauptet, der Akku sei nur ein Jahr im Einsatz gewesen, kann man das kaum widerlegen - wie langer der vorher vielleicht beim Händler im Lager gelegen hat ist dem VK nicht anzurechnen.
Die Angabe "in einwandfreiem Zustand" dürfte aber wohl wider besseres Wissen erfolgt sein, da hilft der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht.
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