Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : JTAG evertool nachbauen copyright?
Zeroeightfifteen
03.04.2007, 20:36
Hallo
Hat jemand eine Ahnung wo der Schaltplan von evertool herkommt? Ist dieser von Atmel? Ist dieser Schaltplan rechtlich geschützt oder kann diesen jeder nachbauen?
Warum steht da nicht für kommerzielle Zwecke? Ist das ein unterschied ob jemand diesen nachbauen will oder verkaufen will?
Hat den jemand schon gebaut und seit ihr zufrieden?
http://www.siwawi.arubi.uni-kl.de/avr_projects/evertool/index.html
gibts vom JTAG ICE 50 auch einen Schaltplan?
Natürlich ist das ein Unterschied. Für Dich darfst Du alles nachbauen, in bestimmten Maße dürftest Du Plagiate auch verschenken. Sobald Du es verkaufst, liegt gewerbsmäßige Nutzung vor und da steht der ordentliche Deutsche zwar stramm, aber stramm mit einem Bein im Knast, egal was er tut.
Zeroeightfifteen
03.04.2007, 22:00
ja wenn dieser Schaltplan aber frei währe oder ist dann dann dürfte das jeder verkaufen oder nicht?
Weil er schreibt
"If you earn money with my work, you owe me a part of your profit."
aber wenn der Schaltplan von ATMEL ist dann darf dieser kein geld verlangen.
Hobbylöt
03.04.2007, 22:47
Der Schaltplan ist nicht von Atmel, nur einiges ist von Atmel.
Zeroeightfifteen
03.04.2007, 23:36
was heist einiges? der Schaltplan besteht fast nur aus Abblockkondensatoren und ein par Widerständen. Wenn nun jemand einen Kondensator weniger rein macht kann dieser wieder behaupten dass der Schaltplan von ihm sei.
Hobbylöt
03.04.2007, 23:47
was heist einiges? der Schaltplan besteht fast nur aus Abblockkondensatoren und ein par Widerständen. Wenn nun jemand einen Kondensator weniger rein macht kann dieser wieder behaupten dass der Schaltplan von ihm sei.
http://www.irsecaboard.host-tec.net/wbb2/images18/smilies/lool.gif
http://www.irsecaboard.host-tec.net/wbb2/images18/smilies/motz.gif
Der schaltplan ist echt nur in standard beschaltung von dem mega und wie man das mit jtag macht steht grob im datenblatt des megas , das programm für den mega muss man sich auch bei atmel runterladen.
das einzige was der plan hat, ist das er umgesetzt wurde, also man hat es bildlich vor sich und nicht nur die beschreibung ausm db wie das geht
Gruß
Eine Applikationsschaltung aus dem DB unterliegt auch Nutzungsbeschränkungen, wenn man aufgrund der darin enthaltenen Informationen eine eigene Schaltung entwirft und vor allem auch zeichnet und nicht einfach kopiert, ist die Eigenleistung nachweisbar. Was willst Du eigentlich, poplige JTAG-Adapter verkaufen? Lohnt den Aufwand nicht, zumal unser grandioser Gesetzgeber da noch ein paar Fallstricke inszeniert hat, gegen die das Copyright lächerlich einfach zu durchdringen ist.
Zeroeightfifteen
04.04.2007, 13:44
Ja also wenn dies rechtlich funktioniert und mehrere Leute an so einem JTAG interresiert sind dann würde es sich lohnen eine Platine atzen zu lassen. Schaltplan und Layout habe ich selbst gezeichnet. Ich bin auch voll zufrieden mit meinem JTAG.
das habe ich auch, meine platine hat usb-> jtag , dann noch LPT-> ISP und noch USB-> RS232, ist auch fertig gefräst und zum teil bestückt, da ich grad nur USB -> jtag brauch
wie shaun schon sagt, lohnt sich nicht wirklich die dinger selber zu bauen, klar kannst du sie als bausatz verkaufen und so dem rechtlichen ausm weg gehen, aber obs sich lohnt ?
gruß
Zeroeightfifteen
04.04.2007, 20:49
als bausatz darf ich das verkaufen oder wie? und wie siehts fertig aus? Ist das rechtlich nicht erlaubt? Da alles SMD ist wird ein Bausatz für die meisten zu schwer zum löten sein.
Crazy Harry
04.04.2007, 21:09
was heist einiges? der Schaltplan besteht fast nur aus Abblockkondensatoren und ein par Widerständen. Wenn nun jemand einen Kondensator weniger rein macht kann dieser wieder behaupten dass der Schaltplan von ihm sei.
http://www.irsecaboard.host-tec.net/wbb2/images18/smilies/lool.gif
http://www.irsecaboard.host-tec.net/wbb2/images18/smilies/motz.gif
keineswegs: ich hatte vor jahren auf einer ausstellung mit dem chefredakteur einer elektronik-zeitschrift ein interessantes gespräch. soweit ich mich noch erinnern kann, meinte er da, daß wenn jemand ein paar werte ändert kein schutz mehr für die schaltung besteht. richtig gestaunt hab ich bei der aussage: wenn jemand aus einer zeitschrift einen schaltplan nachzeichnet und veröffentlicht, kann man nichts dagegen machen. angeblich hat man zwar das recht an dem bild, jedoch nicht am inhalt des bildes. anscheinend ist das vergleichbar mit z.b. einem ölgemälde: das original darf keiner veröffentlichen ohne genehmigung, aber jeder kann das gleiche motiv malen und dann veröffentlichen.
.... und falls jetzt jemand laut schreit: das stammt nicht von mir :P
Eine Zusammenstellung von Bauteilen darfst Du - ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung und was dazu gehört vorausgesetzt - verkaufen. Die Komponenten sollten den RoHS-Richtlinien entsprechen, wenn nicht, wäre es bei einem neu zusammenzubauenden Gerät schwer vermittelbar, dass die enthaltenen Bauteile für Reparaturzwecke gedacht sind. Ob eine Klausel, dass sich der Bausatz ausschliesslich an Hobbybastler richtet, irgendwas bringt, würde ich bezweifeln. Wenn man Dir beim Platinenlayout grobe Dummheit vorwerfen könnte, die unweigerlich zu Sach- und/oder Personenschäden, Schäden an Werten oder Störungen anderer Dienste oder Anlagen führt (EMV u.ä.) könnte ein Advokat versuchen, sich eine Nase am Rest Deines Lebens zu verdienen.
Ein komplettes Gerät, sobald die Platine als solche zu verstehen ist und nicht bloß einen teilbestückten Bausatz (hier dann bitte Pb-frei löten!) oder eine Erweiterung einer bestehenden Anlage darstellt erfordert den Spießrutenlauf durch den WEEE-Blödsinn, verbunden mit deutlich vierstelligen Ausgaben Deinerseits.
Wenn es so weitergeht, darfst Du in fünf Jahren 50 Stunden die Woche arbeiten und bekommst als Ausgleich Essensmarken für Lidl, das Geld verwaltet der Staat, also wir alle. Oder doch nicht alle?
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