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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bluetooth statt Infrarot



regenmacher
19.06.2006, 22:04
Hallo,

ich wurde mir von meinem Asuro gerne auf den PC ausgeben lassen, was er gerade tut.
Ich dachte ich mache das über die Infrarot Schnittstelle. Aber die reichweite ist ja ziemlich begrenzt (20cm), dabei sollte der Asuro doch die Wohnug erkunden, ...

Kann man die Infrarot schnittstelle durch z.B. Bluetooth ersetzen? Wie geht das?

Oder hat jemand eine andere Idee, wie mir Asuro über mehrere Meter Entfernung, ohne Sichtverbindung Kontakt halten kann?


Gruss;
Regenmacher

Novanic
14.07.2006, 23:43
Hi,

mich würde auch mal interessieren, ob das schonmal jemand gemacht hat / wieviel Aufwand es wäre (Infrarot-Modul durch Bluetooth-Modul ersetzen).
Ist doch schon cool so einen kleinen schönen Asuro per Bluetooth (ca. 100m Reichweite) zu steuern. :-)

Danke. :-)

Gruß Nova

Florian
15.07.2006, 09:22
Guten morgen!
Vor einiger Zeit gab es hier mal eine Sammelbestellung für Bluetooth-Module, die man über die serielle Schnittstelle USART (5V TTL Pegel) ansteuern kann. Es gibt natürlich auch noch "normale" Funkmodule, die über 433MHz funken, die ebenfalls eine serielle Verbindung unterstützen.
Ein Beispiel wären z.B. die EasyRadio Module.
Nachteil ist halt, dass man nicht mit jedem beliebigen Handy oder PC mit Bluetooth-Unterstützung kommunizieren kann.
Aber Bluetooth scheint ja echt der neuste Schrei zu sein! ;o)

Viele Grüße
Florian

2of4
21.07.2006, 17:37
Hi Florian,
"Es gibt natürlich auch noch "normale" Funkmodule, die über 433MHz funken, die ebenfalls eine serielle Verbindung unterstützen." Denk bitte in Deinem Text daran, dass solch ein Funkmodul auf dieser Frequenz nur von liezensierten Funkamateueren benutzt werden darf. Der Frequenzbereich 430 MHz - 440 MHz ist denen unterstellt. Otto-Normalver4braucher darf solch ein Funkmodul nicht benutzen.

Viele Grüsse Peter

gregor_f.
21.07.2006, 17:59
Hallo 2of4,

warum sollten die Funkmodule nur von liezensierten Funkamateueren benutzt werden?
Bei den Funkmodulen handelt es sich doch um fertige Module im ISM Band mit max. 10mW Sendeleistung. Desweiteren haben sie das CE Zeichen.

Am Modul selbst darf man selbstverständlich nicht herrumlöten.

Gregor

uwegw
21.07.2006, 19:45
Denk bitte in Deinem Text daran, dass solch ein Funkmodul auf dieser Frequenz nur von liezensierten Funkamateueren benutzt werden darf. Der Frequenzbereich 430 MHz - 440 MHz ist denen unterstellt. Otto-Normalver4braucher darf solch ein Funkmodul nicht benutzen.


Dann wären Millionen von Wetterstationen, Funkschaltsteckdosen, kabellosen Kopfhöhrern und vielen anderen Geräten mit Funkverbindung illegal... sind sie aber nicht, es gibt ne allgemeine Freigabe des 433mHz-Bandes:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/a2.html

Florian
21.07.2006, 19:57
Ja, auch wenn ich angesprochen war, ich kann nichts mehr ergänzen! ;o)

2of4
22.07.2006, 11:30
Hi Gregor,
der Frequenzbereich 430MHz bis 440MHz darf sende und empfangsmäßig nur von lizensierten Funkamateuren benutzt werden. Es ist klar, dass es diese Module gibt. Beim Verkauf solcher Module muss aber der Hinweiss gegeben sein, dass solch ein Funkmodul nicht von jedem benutzt werden darf. Schon der Besitz eines solchen Moduls durch nicht autorisierte Kunden ist strafbar. Das es so viele Geräte in diesem Frequenzbereich gibt, ist schon klar. Die Rechtsgebung besagt nun aber einmal etwas anderes.
Ich wollte es hier mal angesprochen haben, da die meisten Mitmenschen es nicht wissen und sich wundern, wenn auf einmal Ärger im Hause steht, da ich selber es schon durchgemacht habe diesen Ärger. Nur ich darf diese Geräte besitzen und benutzen.

Peter

gregor_f.
22.07.2006, 16:16
Hallo Peter,

wir sprechen hier von zwei unterschiedlichen Frequenzbereichen.

Auf dem Frequenzbereich 430MHz bis 440MHz dürfen nur Funkamateure senden und empfangen.

Auf dem Frequenzbereich 433,050MHz bis 434,790MHz darf Jederman Geräte betreiben die das CE Zeichen tragen. Änderungen an diesen Geräten sind für Jederman jedoch nicht erlaubt. Dies betrifft auch Softwareänderungen in den Modulen.

Nachzulesen in der Algemeinzuteilung der Bundesnetzagentur.
Hieraus wötlich:

"Auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen zur Nutzung durch die
Allgemeinheit für nichtöffentliche Funkanwendungen geringer Reichweite zugeteilt."

Die Algemeinzuteilung ist hier nachzulesen: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6709.pdf

Falls Du weitergehende Informationen über die Benutzung solcher Modulen hast, sind diese meinerseits sehr wilkommen.

MfG

Gregor